- Liten
- Liten[mittellateinisch], allgemein Zinsleute, im altgermanischen Recht die Halbfreien, die meist rechts- und vermögensfähig, aber dienst- und zinspflichtig sowie an die Scholle gebunden und ohne politische Rechte waren. Je nach Mundart wurden die Liten auch als Laten, Leten, Lassen, Lassiten bezeichnet. Im Mittelalter wuchsen die halbfreien Laten Norddeutschlands und die ihnen gleichstehenden Barschalken Süddeutschlands mit den freien Hintersassen und den auf einem Hof angesiedelten Unfreien zu einem Stand zusammen, der seine soziale Stellung zwischen den Gemeinfreien und den unfreien Eigenleuten fand. In den ostdeutschen Kolonisationsgebieten waren Liten im Unterschied zu den freien Kolonisten die dem Gutsherrn dienst- und steuerpflichtigen Bauern, die an Grund und Boden nur ein beschränktes, unveräußerliches Nutzungsrecht hatten. Ihr Recht wurde im Preußischen Allgemeinen Landrecht neu geregelt und galt bis 1850.
Universal-Lexikon. 2012.